Auffahrunfall

Wie man an der verbogenen Deichsel des Bootstrailers erkennen kann, ist hier ein Unfall an Land passiert. Das daraufliegende Boot ist also nicht durch eine typische Havarie geschädigt und nicht im Wasser zu Schaden gekommen, sondern auf der Autobahn.

Unsere Aufgabe bestand dann nicht in der Unfallaufnahme und der Überprüfung auf Plausibilität sondern in der Ermittlung der Schadenshöhe. Schnell stellte sich heraus, dass die Reparaturkosten über dem Marktwert des Bootes liegen würden. Es erlitt somit einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Schwierig ist bei einem Totalschaden oft die Ermittlung des Restwertes, da die Entsorgungskosten oft nicht unerheblich sind, so dass der Restwert manchmal negativ ist. Für den geschädigten Bootseigner bedeutet das im Versicherungsfall, dass er neben den Wiederbeschaffungskosten auch noch das Abwracken bezahlt bekommen muss.