Havariegutachten

  • Gab es eine Kollision?
  • Hatten Sie einen Einbruch an Bord?
  • Durch einen Brandschaden ist Ihr Schiff fahruntüchtig geworden – und das kurz vor dem Urlaub?
  • Sie hatten eine Grundberührung und sind sich nicht sicher, ob Ihr Schiff noch seetüchtig ist?
  • Was tun Sie als Geschädigter, wie verhalten Sie sich richtig?

Wir übernehmen

sowohl eine rechtliche Beratung als auch die Erstbesichtigung des Bootes. Wir erstellen gerichtsverwertbare Gutachten und erstellen zusammen mit der Werft Ihrer Wahl einen Reparaturplan. Sollten Sie selber den Schaden reparieren wollen, geben wir technische Hilfestellung und beraten Sie bei der handwerklichen Ausführung.

Wer haftet denn jetzt nun?

Manchmal sind Schäden

aber gar nicht versichert. In diesem Falle ist es besonders wichtig, einen kostengünstigen und gleichzeitig technisch optimalen Reparaturplan auszuarbeiten. Wer überprüft eigentlich die Güte einer Bootsbauerarbeit, wenn Sie nach einer Havarie den Schaden bei einer Werft reparieren lassen? Wer macht die Endabnahme? Was ist zu tun, wenn nachgebessert werden muß? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen weiter.

Es hat gebrannt.

In vielen Fällen

begleicht die Versicherung den Schaden, in einigen Fällen aber nicht. Wann bezahlt sie, wann nicht? Bezahlt sie in ausreichender Höhe oder müssen Sie Nebenkosten übernehmen? Wie lange müssen Sie auf die Regulierung warten?

Sie haben ein Recht darauf, Ihr Schiff wieder in dem selben Zustand zu nutzen wie vor dem Havariefall. Schalten Sie von sich aus einen Sachverständigen Ihrer Wahl ein, der in Ihrem Auftrag als erster den Schaden mit Ihnen zusammen aufnimmt und Ihr Schiff bis zum Abschluss der Reparaturen begleitet.

Für weitere Fragen oder ein Angebot kontaktieren Sie mich gerne.n nachgebessert werden muß? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen weiter.

Nanu, wo ist denn die Yacht geblieben?