Schriftliches Gutachten
Bei einem Bootskauf wird vor der Begutachtung immer wieder die Frage aufgeworfen, ob ein schriftliches Gutachten erstellt werden sollte oder nicht. Das ist neben einem eventuell notwendig werdenden Sachverhalt auch eine Frage der Kosten.
Notwendig wird ein schriftliches Gutachten bei verschiedenen Versicherern. Oft ist ein Gutachten zum Rigg oder eine Ultraschalluntersuchung eines Metallrumpfes Bedingung. Bei älteren Yachten wird manchmal auch ein allgemeines technisches Gutachten verlangt, während für einen Verkauf oder auch den Kauf ein Wertgutachten gefragt ist.
In unseren Ankaufgutachten eingeschlossen ist immer eine mündliche Berichterstattung vor Ort oder per Telefon. Ein schriftliches Guatchten bedeutet einen höheren Aufwand, zum Beispiel für die Erstellung und Speicherung einer Fotodatei, Aufzeichnung und Übertragung von Befunden, eventuellen zusätzlichen Recherchen und letztendlich die Abfassung des eigentlichen Gutachtens sowie dessen zehnjährige Speicherung. Somit kostet das vollständige schriftliche Gutachten für ein Zehnmeterboot zur Zeit zwischen 350 und 400€ netto. Die Begutachtung selber inklusive Probefahrt im Raum Bremen liegt zur Zeit bei ca. 650€. Bei Teilgutachten liegen die Preise niedriger, bei höherem Anreiseaufwand entsprechend teurer. So wird ein Bootskäufer sicherlich auch aus finanziellen Erwägungen heraus oftmals mit einem mündlichen Bericht zufrieden sein.
Das Foto zeigt die Untersuchung nur des Unterwasserschiffes eines Katamarans. Hier hat die Begutachtung inklusive MwSt. 380€ gekostet, das schriftliche Gutachten darüber 320€.