Vor Gericht
Was tun wenn nach einem Bootskauf größere Mängel auftauchen ? Wenn der Verkäufer keine Gewährleistung übernimmt und ein arglistig verschwiegener Mangel nicht nachgewiesen werden kann. Dann beschreiten einige Bootskäufer den Rechtsweg
Gerade in letzter Zeit wird uns in unsere Tätigkeit als Sachverständiger vor Gericht immer wieder vor Augen geführt, wie lang und beschwerlich der sein kann. Es kostet viel Zeit und es müssen erhebliche Kosten vorgestreckt werden und wie der Fall ausgeht weiß man nicht. Selbst wenn man sich im Recht glaubt, kann man eine Menge Geld – zusätzlich zum Schaden am Boot – verlieren, vom Ärger ganz zu schweigen. Hier im Bild ein Osmoseschaden, der beim Bootskauf nicht erkannt wurde.
Ein Bruchteil des Aufwandes fällt bei einem Gutachten an, das man vor dem Bootskauf in Auftrag gibt.