Brand auf Nachbarboot

Manchmal brennt es auch auf dem Nachbarboot. Durch Hitze oder Funkenflug leidet dann das eigene Schiff. Bei einem Stahlschiff ist dann oftmals nur die Lackierung beschädigt, bei Holzbauteilen kann der Schaden auch tiefer reichen. Meistens kann der Schaden rein optisch detektiert werden.

Problematisch kann es bei einem GFK-Boot werden. Die Temperatur bei der Laminierharze wieder weich werden liegt bei wenig über 100 Grad. Auch äußerlich intakte Boote können dann in ihrer Struktur geschwächt werden. Für den sicheren Weiterbetrieb ist es wichtig eine umfassende Untersuchung durchzuführen. So kommen hier Ultraschalluntersuchungen oder auch materialzerstörende Prüfungen zum Einsatz.

Da der Schaden, ob verdeckt oder offensichtlich, durch Dritte hervorgerufen wurde, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, bei dem der Geschädigte das Recht hat einen Sachverständigen seiner Wahl selber zu bestimmen. Auch die Kosten einer eventuell aufwändigeren Schadensanalyse muss die Haftpflichtversicherung des Bootes übernehmen, auf dem es gebrannt hat.